AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ella Verlag und Medien GmbH

A. Vertragsgegenstand / Begriffsbestimmungen 

1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der ella Verlag und Medien GmbH (nachfolgend „ella Verlag“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Werbekunde“ genannt) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, z.B. Banner, sensitive Flächen (nachfolgend insgesamt als „Werbemittel“ bezeichnet) in einer Zeitschrift oder in Informationsund Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zweck der Verbreitung. 

2. „Werbekunde“ ist diejenige Person oder das Unternehmen, die Werbemittel in Angeboten des ella Verlags platziert. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Werbetreibenden für dessen Waren und/oder Dienstleistungen wirbt. 

3. „Advertorials“ sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Publikation (in Typo, graphischen Elementen, Farbigkeit, Spaltigkeit) unterscheiden müssen. Sie enthalten Texte und Werbung Dritter. 

 

B. Vertragsschluss 

1. Jeder Werbeauftrag wird erst nach schriftlicher (Email ausreichend) Bestätigung durch den ella Verlag rechtsverbindlich. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss eines Werbeauftrags gedeutet werden. 

2. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % erforderlich. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den ella Verlag. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 

3. Für den Werbeauftrag sowie für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen ella Verlag und dem Werbekunden gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbekunden ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der ella Verlag solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

4. Soweit eine Agentur dem ella Verlag einen Werbeauftrag erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande. Andernfalls kommt der Vertrag direkt mit dem Werbetreibenden zustande. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des ella Verlags zu halten. Die vom ella Verlag ggf. gewährte Mittlervergütung in Höhe von 15 % bezogen auf das jeweils vermittelte Kunden-Netto (Bruttotarifpreis abzüglich kundenorientierte Rabatte) darf an den Werbekunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 

 

C. Anforderungen an Werbemittel/Anlieferung der Werbemittel 

  1. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbemittel erkennbar sind, sind als solche vom Werbekunden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen. Der ella Verlag behält sich das Recht vor, bei fehlender Kennzeichnung eine solche vorzunehmen.
  2. Advertorials sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum zu versehen. Das Advertorial kann durch den ella Verlag mit dem Wort „Anzeige“ ohne Rücksprache mit dem Werbetreibenden gekennzeichnet werden. Der ella Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor. Dem ella Verlag ist das Advertorial mindestens 10 Werktage vor Druckunterlagenschuss zur Prüfung und Billigung vorzulegen.
  3. Der Werbekunde trägt dafür Sorge, dass die Werbemittel und weitere notwendige Informationen rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und dem Werbeauftrag entsprechend angeliefert werden. Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbemittel bei Standardwerbeformen bis spätestens 15 Werktage, bei Sonderwerbeformen nach Absprache und bei RichMedia-Formaten bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und in zur Schaltung geeigneter Form anzuliefern.
  4. Der Werbekunde ist dafür verantwortlich, dass die Werbemittel sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Darstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Werbeform, eignen.
  5. Kosten des ella Verlags für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Werbekunde zu tragen.

D. Nachlasserstattung 

Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Werbeauftrages aus Umständen nicht erfüllt, die der ella Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Werbekunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem ella Verlag zu erstatten. Der Werbekunde hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 

 

E. Sonderregelungen für Print-Werbemittel 

  1. Der ella Verlag behält sich das Recht vor, für Werbemittel in Spezial-Beilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. 
  2. Eine Stornierung von Werbeaufträgen oder Abrufen ist nur bis zum Anzeigenschlusstermin möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Mail beim ella Verlag eingehen. 
  3. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Werbmittel-Millimeter umgerechnet.
  4. Aufträge für Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Druckwerkes veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim ella Verlag eingehen, dass dem Werbekunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn das Werbemittel auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Werbemittel werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 
  5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  6. Der ella Verlag ist berechtigt, die Werbemittel multimedial (insbesondere im ePaper, in Apps, auf Websites) zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen. Ein Anspruch des Werbekunden auf eine Veröffentlichung über die vereinbarten Werbeplätze des gewählten Printprodukts hinaus besteht nicht. 
  7. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Werbekunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung des Werbemittels. 
  8. Der Verlag erstellt keine Probeabzüge.
  9. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art des Werbemittels übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  10. Der ella Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung vom ella Verlag über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels. 

F. Sonderregelungen für Online-Werbemittel 

  1. Der ella Verlag wird das vom Werbekunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Werbefläche für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche platzieren. 
  2. Der ella Verlag wird den Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne über die Website ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem durch den ella Verlag vorgegebenen Format berichten, sofern dies von Werbekunden gewünscht ist und bei Anlieferung des Werbemittels mitgeteilt wurde. Maßgeblich sind die vom ella Verlag über ihre Ad-Server ermittelten Daten. Die daraufhin vom ella Verlag gelieferten Messergebnisse sind maßgeblich. Eine unangemeldete Messung des Werbekunden ist unzulässig. 
  3. Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. 
  4. Der Werbekunde hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbefläche an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Die buchbaren Werbeformen und Platzierungen beinhalten keine Garantie auf eine Darstellung im unmittelbar sichtbaren Bereich (first screen). Abweichende Vereinbarungen sind möglich. 
  5. Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbemittel bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und in zur Schaltung geeigneter Form anzuliefern. 
  6. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt. 
  7. Der ella Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit der Werbefläche zu gewährleisten.
  8. Ebenso ist dem Werbekunden bekannt, dass Fehler in der Darstellung des Werbemittels nicht vorliegen, wenn bestimmte technische Voraussetzungen nicht gegeben sind bzw. gestört sind.

     

G. Rechtegewährleistung 

Der Werbekunde garantiert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und die Werbemittel deutlich als Werbung erkennbar sind. Der Werbekunde garantiert ferner, dass die Werbemittel und die Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird 

  • keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeitsoder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder 
  • nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind.Der Werbekunde versichert mit Erteilung des Werbeauftrags ferner, dass er über alle zur Schaltung des Werbeauftrags erforderlichen Rechte verfügt. Er trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbeschaltung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, bei gelieferten Anzeigenvorlagen insbesondere für die verwendeten Bilder, Logos, Schriften und sonstigen Elemente. 
  • keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk vom ella Verlag (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen.

Der Werbekunde überträgt dem ella Verlag die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkten Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige sui generis Schutzrechte. Darüber hinaus ist der ella Verlag berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Pressemitteilungen und Präsentationen) auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben.

Der Werbekunde stellt dem ella Verlag auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der ihm überlassenen und veröffentlichten Werbemittel und der Seiten, auf die durch einen Link über die Werbemittel verwiesen wird, geltend gemacht werden. Das gilt insbesondere in Bezug auf die in Ziffer 1 abgegebenen Garantien und mögliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die der ella Verlag aufgrund datenschutzrechtlicher Auflagen entstehen. 

Ferner wird der ella Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichtsund Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe freigestellt. Der Werbekunde ist verpflichtet, Der ella Verlag für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche ihm zur Verfügung stehende Informationen mitzuteilen und Unterlagen vorzulegen, die für eine Prüfung der Ansprüche erforderlich sind.

H. Leistungsstörungen 

  1. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die der ella Verlag nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Druckereien), oder Netzbetreibern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch vom ella Verlag bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Werbekunde hierüber informiert. 
  2. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder ein einwandfreies Ersatzwerbemittel, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der ella Verlag eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Die Ansprüche des Werbekunden verjähren 6 Monate nach Entstehen der Forderung. 
  3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Werbekunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbekunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 

I. Haftung 

Der ella Verlag haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit und Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung bei Vermögensund Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. 

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 

J. Zahlungsverzug 

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Werbeaufträgen als Vorausrechnung.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern und 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und Einziehungskosten berechnet. Der ella Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Werbemittelschaltung Vorauszahlung verlangen. 
  3. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden, Sitz des Werbekunden im Ausland oder einem Erstauftrag durch den Werbekunden berechtigen den ella Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen von Werbemitteln oder weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 

K. Schlussbestimmungen 

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der ella Verlag und Medien GmbH
  2. Änderungen der Werbemittelpreislisten gelten ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.
  3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des ella Verlags. Soweit Ansprüche vom ella Verlag nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Werbekunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Werbekunde nach Abschluss des Werbeauftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz vom ella Verlag vereinbart. 
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 CISG) ist ausgeschlossen. 
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Werbeauftrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, sofern diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder des Fehlens der Regelung vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre, in Kraft 

ella Verlag und Medien GmbH
Headquarters Hürth 3 • D-50354 Hürth 
Tel 02233 / 4 60 15-0

Geschäftsführerin:
Jennifer Latuperisa-Andresen
Handelsregister Amtsgericht Köln. HRB 974 22